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Was ist der Regionalplan?
Damit die Region auch in Zukunft lebenswert und ökologisch intakt bleibt, ist ein langfristig und fachübergreifend abgestimmtes Gesamtkonzept erforderlich: der Regionalplan Landshut!

 

Das Konzept des Regionalplans
Leitlinie der Regionalplanung ist eine nachhaltige Raumentwicklung. Sie führt die sozialen und wirtschaftlichen Ansprüche an den Raum mit seinen ökologischen Funktionen zu einer dauerhaften, ausgewogenen sowie umweltgerechten Ordnung gleichwertiger und gesunder Lebens- und Arbeitsbedingungen, ohne die charakteristischen Eigenarten der Region zu verlieren. Er dient als langfristig und fachübergreifend abgestimmtes Gesamtkonzept für die Region Landshut (13).

 

Woraus besteht der Regionalplan?
Im Regionalplan sind Festlegungen für die gesamte Region oder für Teilräume der Region formuliert. Der Regionalplan besteht aus

 

Was steht im Regionalplan?
Der Regionalplan enthält Festlegungen zu überfachlichen und fachlichen Belangen wie z. B.

  • die Ausweisung von Grundzentren,
  • Ziele und Grundsätze zur Siedlungs- und Freiraumentwicklung und
  • gebietsscharfe Vorrang- und Vorbehaltsgebiete z. B. zur Sicherung und Gewinnung von Bodenschätzen.

 

Grundlage für die Gestaltung der Regionalplankarten sind die Bekanntmachung „Richtlinien für die zeichnerischen Darstellungen im Regionalplan“ sowie der „Planzeichenkatalog für die Regionalplanung“ mit entsprechenden Erläuterungen.

 

Was ist Regionalplanung?
„Nach herrschender Meinung ist die Regionalplanung ein Teil der Landesplanung. Gleichwohl versteht sich eine selbstbewusste Regionalplanung als selbstständige Planungsebene. Als solche wird sie de facto auch von ihren Adressaten wahrgenommen. Außerdem ist die Ebene der Regionalplanung die konkreteste Ebene der Raumplanung. Ihre spezifische Aufgabe im Planungssystem liegt darin, für Kommunen und andere Planungsträger die Vorgaben der Landesplanung so zu übersetzen und zu konkretisieren sowie die spezifischen regionalen Ziele der Raumentwicklung so vorzugeben, dass sie unmittelbar umsetzbar sind.“


(aus Priebs A.(2013), Raumordnung in Deutschland, S. 84)


Weiterführende Informationen

 

Rechtliche Einordnung
Die Regionalplanung leitet sich aus dem

 

Die Regionalpläne werden aus dem

  • Landesentwicklungsprogramm und Art. 21 BayLplG entwickelt und konkretisieren die dortigen Festlegungen räumlich und inhaltlich. Sie werden vom Regionalen Planungsverband erstellt und bei Bedarf fortgeschrieben.

 

Die Festlegungen des Regionalplans sind für den einzelnen Bürger rechtlich nur mittelbar bindend, denn sie geben den Rahmen vor, in dem raumbedeutsame Planungen und Maßnahmen vorgesehen werden können. Öffentliche Stellen sind direkt gebunden. Festlegungen können Ziele und Grundsätze sein.

 

Was sind Ziele und Grundsätze?

  • Ziele sind verbindliche Vorgaben von räumlich und sachlich bestimmten textlichen oder zeichnerischen Aussagen zur Entwicklung, Ordnung und Sicherung des Raums. Sie können nicht mehr abgewogen werden.
  • Grundsätze sind allgemeine Aussagen als Vorgaben für nachfolgende Abwägungs- und Ermessensentscheidungen (Art. 2 BayLplG). Grundsätze sind damit keine zwingenden Normen, sondern unterliegen der Abwägung.