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Planungsausschuss – Was ist das?

Der Planungsausschuss setzt sich aus dem Verbandsvorsitzenden sowie aus insgesamt 18 Vertretern der kreisangehörigen Gemeinden, der kreisfreien Stadt Landshut und der Landkreise entsprechend den Stimmenanteilen dieser Gruppe in der Verbandsversammlung zusammen. Der Teilraum Mainburg (Landkreis Kelheim) erhält unabhängig von seinen Stimmanteilen mindestens einen Sitz im Planungsausschuss. Die Zuordnung der Sitze auf die einzelnen Gruppen erfolgt nach dem Hare-Niemeyer-Verfahren. Die Mitglieder des Planungsausschusses müssen nicht Verbandsräte sein.

 

Die Vertreter der kreisangehörigen Gemeinden werden durch die von den kreisangehörigen Gemeinden entsandten Verbandsräte oder deren Stellvertreter für die Dauer der Wahlzeit der Beschlussorgane der Verbandsmitglieder bestellt. Dies gilt entsprechend für die Vertreter der Landkreise und der kreisfreien Stadt Landshut. Bei der Sitzverteilung innerhalb der Gruppen werden die Teilräume der Region (kreisangehörige Gemeinden, kreisfreie Stadt und Landkreise) jeweils entsprechend ihrer Einwohnerzahl berücksichtigt.


Sitzungstermine des Planungsausschusses

 

Aufgaben    

  • Verfahrensschritte zur Ausarbeitung des Regionalplans

  • Beschlussfassung zu Teilfortschreibungen des Regionalplans

  • Stellungnahmen im Rahmen von Verfahren, an denen der Regionale Planungsverband als Träger öffentlicher Belange beteiligt wird

  • Haushaltsplanung, Finanzplan, Jahresrechnung

  • sonstige Aufgaben


Liste der Mitglieder, Stellvertreter und Planungsbeiräte
des Planungsausschusses

 

  • Vorsitzender
    Landrat Peter Dreier
    Landkreis Landshut

  • 1. Stellvertreter
    Oberbürgermeister Alexander Putz
    Kreisfreie Stadt Landshut

  • 2. Stellvertreter
    Landrat Michael Fahmüller
    Landkreis Rottal-Inn

  • 3. Stellvertreter
    Landrat Werner Bumeder
    Landkreis Dingolfing-Landau

 

Gruppe "Kreisfreie Städte"

Gruppe "Landkreise"

Gruppe "Kreisangehörige Gemeinden"


Planungsbeirat

Der Regionale Planungsbeirat besteht laut § 14 der Satzung des Regionalen Planungsverbandes aus maximal 18 Mitgliedern verschiedener Organisationen die in § 8 der Geschäftsordnung bestimmt werden. Er berät den Regionalen Planungsverband bei seinen Aufgaben. Die Mitglieder des Regionalen Planungsbeirats werden zu den öffentlichen Sitzungen des Planungsausschusses eingeladen. Sie haben dort das Recht, zu den Tages-ordnungspunkten das Wort zu ergreifen und Vorschläge zu machen. Sie haben kein förmliches Antragsrecht oder Stimmrecht.

 

Entsendende OrganisationPlanungsbeiratStellvertreter
Bayerische ArchitektenkammerDipl. Ing. Univ. Jakob OberprillerDipl.-Ing. FH Bernd Hanseder
Bayerischer BauernverbandChristoph ParzefallHubert Hofmann
Bayerischer Industrieverband Steine und Erden e. V.Siegfried MoßandlArmin Ziegenaus
Bayerischer Landessportverband e. V. - Sportbezirk NiederbayernUdo EglederEdeltraud Brandstetter
Bayerischer Landesverein für HeimatpflegeGerhard Tausche---
Bund der Selbständigen - Gewerbeverband Bayern e. V.Hans OstermaierSieglinde Bayersdorfer
Bund Naturschutz in Bayern e. V.Reinhold KönigPeter Hirmer
DGB Region NiederbayernAndreas SchmalAndreas Bernauer
Forstwirtschaftliche Vereinigung Niederbayern e. V.Georg HuberLudwig Huber
Freie Wohlfahrtspflege - Landesarbeitsgemeinschaft BayernLudwig Stangl---
Handelsverband BayernChristian SpielvogelGünter Hölzl
Handwerkskammer Niederbayern - OberpfalzChristian Stachel---
Hochschule LandshutProf. Dr. Fritz PörnbacherProf. Dr. rer. nat. Stefan Arlt
IHK PassauThomas Graupe---
Schutzgemeinschaft Deutscher WaldMichael Veicht---
Tourismusverband Ostbayern e. V.Kurt A. Weinzierl---
vbw - Die bayerische WirtschaftDr. Jutta KrogullMichaela Schub-Höglmeier