Planungsausschuss – Was ist das?
Der Planungsausschuss setzt sich aus dem Verbandsvorsitzenden sowie aus insgesamt 18 Vertretern der kreisangehörigen Gemeinden, der kreisfreien Stadt Landshut und der Landkreise entsprechend den Stimmenanteilen dieser Gruppe in der Verbandsversammlung zusammen. Der Teilraum Mainburg (Landkreis Kelheim) erhält unabhängig von seinen Stimmanteilen mindestens einen Sitz im Planungsausschuss. Die Zuordnung der Sitze auf die einzelnen Gruppen erfolgt nach dem Hare-Niemeyer-Verfahren. Die Mitglieder des Planungsausschusses müssen nicht Verbandsräte sein.
Die Vertreter der kreisangehörigen Gemeinden werden durch die von den kreisangehörigen Gemeinden entsandten Verbandsräte oder deren Stellvertreter für die Dauer der Wahlzeit der Beschlussorgane der Verbandsmitglieder bestellt. Dies gilt entsprechend für die Vertreter der Landkreise und der kreisfreien Stadt Landshut. Bei der Sitzverteilung innerhalb der Gruppen werden die Teilräume der Region (kreisangehörige Gemeinden, kreisfreie Stadt und Landkreise) jeweils entsprechend ihrer Einwohnerzahl berücksichtigt.
Sitzungstermine des Planungsausschusses
Aufgaben
Verfahrensschritte zur Ausarbeitung des Regionalplans
Beschlussfassung zu Teilfortschreibungen des Regionalplans
Stellungnahmen im Rahmen von Verfahren, an denen der Regionale Planungsverband als Träger öffentlicher Belange beteiligt wird
Haushaltsplanung, Finanzplan, Jahresrechnung
sonstige Aufgaben
Liste der Mitglieder, Stellvertreter und Planungsbeiräte
des Planungsausschusses
Vorsitzender
Landrat Peter Dreier
Landkreis Landshut1. Stellvertreter
Oberbürgermeister Alexander Putz
Kreisfreie Stadt Landshut2. Stellvertreter
Landrat Michael Fahmüller
Landkreis Rottal-Inn3. Stellvertreter
Landrat Werner Bumeder
Landkreis Dingolfing-Landau
Gruppe "Kreisfreie Städte"
Gruppe "Landkreise"
Gruppe "Kreisangehörige Gemeinden"
Planungsbeirat
Der Regionale Planungsbeirat besteht laut § 14 der Satzung des Regionalen Planungsverbandes aus maximal 18 Mitgliedern verschiedener Organisationen die in § 8 der Geschäftsordnung bestimmt werden. Er berät den Regionalen Planungsverband bei seinen Aufgaben. Die Mitglieder des Regionalen Planungsbeirats werden zu den öffentlichen Sitzungen des Planungsausschusses eingeladen. Sie haben dort das Recht, zu den Tages-ordnungspunkten das Wort zu ergreifen und Vorschläge zu machen. Sie haben kein förmliches Antragsrecht oder Stimmrecht.
Entsendende Organisation | Planungsbeirat | Stellvertreter |
Bayerische Architektenkammer | Dipl. Ing. Univ. Jakob Oberpriller | Dipl.-Ing. FH Bernd Hanseder |
Bayerischer Bauernverband | Christoph Parzefall | Hubert Hofmann |
Bayerischer Industrieverband Steine und Erden e. V. | Siegfried Moßandl | Armin Ziegenaus |
Bayerischer Landessportverband e. V. - Sportbezirk Niederbayern | Udo Egleder | Edeltraud Brandstetter |
Bayerischer Landesverein für Heimatpflege | Gerhard Tausche | --- |
Bund der Selbständigen - Gewerbeverband Bayern e. V. | Hans Ostermaier | Sieglinde Bayersdorfer |
Bund Naturschutz in Bayern e. V. | Reinhold König | Peter Hirmer |
DGB Region Niederbayern | Andreas Schmal | Andreas Bernauer |
Forstwirtschaftliche Vereinigung Niederbayern e. V. | Georg Huber | Ludwig Huber |
Freie Wohlfahrtspflege - Landesarbeitsgemeinschaft Bayern | Ludwig Stangl | --- |
Handelsverband Bayern | Christian Spielvogel | Günter Hölzl |
Handwerkskammer Niederbayern - Oberpfalz | Christian Stachel | --- |
Hochschule Landshut | Prof. Dr. Fritz Pörnbacher | Prof. Dr. rer. nat. Stefan Arlt |
IHK Passau | Thomas Graupe | --- |
Schutzgemeinschaft Deutscher Wald | Michael Veicht | --- |
Tourismusverband Ostbayern e. V. | Kurt A. Weinzierl | --- |
vbw - Die bayerische Wirtschaft | Dr. Jutta Krogull | Michaela Schub-Höglmeier |