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Landschaftsentwicklungskonzept Region Landshut

Fachkonzept des Naturschutzes und der Landschaftspflege

  • Instrument zur ökologische nachhaltigen Entwicklung
  • Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen
  • Biotopverbund
  • Erholungsvorsorge und Freiraumsicherung
  • Siedlungsentwicklung und Infrastruktur
  • Rohstoffabbau
  • Regionalplanung

Projektablauf

1997 hat das Bayerische Staatsministerium für Landesentwicklung und Umweltfragen das Landesamt für Umweltschutz gebeten, die Höheren Naturschutzbehörde der Regierung von Niederbayern bei der Erstellung eines Landschaftsentwicklungskonzepts für die Region Landshut fachlich zu unterstützen. Die Regierung beauftragte ein Planungsbüro mit der Durchführung. 1998 wurde das Gutachten abgeschlossen und im Mai 1999 durch Umweltminister Dr. Werner Schnappauf der Öffentlichkeit übergeben.

 

Regionsmerkmale

Die Region Landshut umfasst eine Fläche von 3.768 km2 und wird gebildet von den Landkreisen Dingolfing-Landau, Landshut. Rottal-Inn, dem südlichen Teil des Landkreises Kelheim (Nahbereich Mainburg) und der kreisfreien Stadt Landshut. Sie ist im bayernweiten Vergleich noch relativ stark landwirtschaftlich geprägt. Wegen der Eigendynamik der Region, die durch die Nähe zu München verstärkt wird, entstand in der Region erheblicher Bauflächenbedarf für Wohnungen, Gewerbe und Industrie. Zusätzliche Flächenansprüche resultieren aus dem expandierenden Abbau von Kies, Sand, Lehm und Betonit.

 

Inhalt

Das Landschaftsentwicklungskonzept besteht aus einem Grundlagenteil und einem Zielteil. Die Aussagen sind jeweils textlich und kartenmäßig dargestellt. Der Kartenmaßstab beträgt 1:100 000. Der gesamte Inhalt liegt digital auf CD ROM vor und kann für € 10,- beim Regionalen Planungsverband Landshut bezogen werden.

 

Inhalt des Grundlagenteils
  • Überblick über die Planungsgrundlagen, z.B. natürliche Grundlagen, Flächennutzungen
  • Wichtige Eigenschaften der landschaftlichen Schutzgüter Boden, Wasser, Luft/Klima, Arten- und Lebensräume, Landschaftbild
    • 5 Nutzungskarten
  • Nutzungen und ihre Wirkungen auf die Schutzgüter
    • 2 Nutzungskarten
  • Raumbedeutsame Konflikte bezogen auf die einzelnen Schutzgüter
    • 4 Konfliktkarten

 

Inhalt des ZielteilsInhalt der Zielteils
  • Zielkonzepte für de einzelnen Schutzgüter und für die naturbezogene Erholung
    • 4 Zielkarten
  • Integriertes Leitbild der Landschaftsentwicklung
    • Karte Leitbild der Landschaftsentwicklung
  • Maßnahmen und Umsetzungsvorschläge, z.B. für Sicherungsinstrumente der Regionalplanung, für ein Schutzgebietskonzept, für ein regionales Biotopverbundsystem, Hinweise für andere Nutzungen
    • Karten Sicherungsinstrumente

Beitrag zu einer ökologisch nachhaltigen Entwicklung
  • Das Landschaftsentwicklungskonzept (LEK) gewährleistet einen raschen und umfassenden Überblick über die ökologischen Verhältnisse und Handlungsspielräume in der Region.
  • Umweltbezogene Maßnahmen sowohl der Naturschutzverwaltung, als auch anderer Maßnahmenträger können effizient und ökologisch wirksam durchgeführt und koordiniert werden.
  • Gutachten und Stellungnahmen der Naturschutzbehörden, z.B. zu Regionalplanfortschreibungen, Raumordnungsverfahren, Umweltverträglichkeitsprüfungen oder zu überörtlich bedeutsamen Eingriffen können einfacher und schneller erstellt werden.
  • Planungs- und Maßnahmenträger, insbesondere auch die Gemeinden, können ihre Vorhaben ökologisch optimieren und frühzeitig mit den Naturschutzbehörden vorabstimmen. Die gewinnen damit mehr Planungssicherheit.
  • Durch die Zusammenstellung aller relevanten naturschutzfachlichen Aspekte können bei Planungen im Einzelfall Zeit und Kosten gespart und ggf. teure Fehlplanungen vermieden werden.
  • Dem regionalen Planungsverband bietet das LEK fundierte ökologische Grundlagen für fachliche Ziele im Regionalplan.
  • Die Planungsaussagen sind nachvollziehbar. Die Karten sind digital aufbereitet, können damit rasch und effizient in Entscheidungsprozesse einfließen und kontinuierlich fortgeschrieben werden.

 

Besonderheiten
  • Landschaftsplanerisches Fachkonzept der Naturschutzverwaltung (keine Rechtsverbindlichkeit)
  • Innerfachlich unter den Naturschutzbehörden abgestimmt (Gesamtkonzept des Naturschutzes und der Landschaftspflege)
  • Gleichrangige Behandlung aller Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege, insbesondere Schutz, Pflege und Entwicklung der Schutzgüter und Erholungsvorsorge (integriertes Konzept)
  • Zusammenschau wichtiger vorhandener Daten und Grundlagen, z.B. standortkundlicher Bodenkarten, Biotop- und Artenschutzkartierung, Arten- und Biotopschutzprogramm, Fachgutachten (rasche Information)
  • Fachbeitrag des Naturschutzes zur Fortschreibung des Regionalplans (insbes. Kapitel B I Natur und Landschaft)
  • Nachvollziehbare Methode (Transparenz)
  • Schnelle, einfache Handhabung durch Herausgabe auf CD ROM

Ansprechpartner

Regierung von Niederbayern - Höhere Naturschutzbehörde
Regierungsplatz 540
84028 Landshut
Tel.: (0871) 80801

Bayerisches Landesamt für Umwelt
Referat Landschaftsplanung
Bürgermeister-Ulrich-Str. 160
86179 Augsburg
Tel.: (0821) 90710